Förderanträge

In Deutschland wurden die Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen in 2016 neu oder erweitert aufgelegt, bis 2023 sollen weitere hinzukommen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), aber auch Großunternehmen können beachtlich davon profitieren.

Doch die Fördermöglichkeiten werden kaum genutzt!

Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass sie einen Anspruch auf Zuschüsse haben. Lediglich ein kleiner Teil der deutschen Unternehmen setzen Energieeffizienzmaßnahmen um, davon nutzen nur wenige die verfügbaren Fördermöglichkeiten teilweise oder vollständig aus.

Dabei sind je nach Maßnahme und Förderprogramm ein Zuschuss von 20 bis 80 Prozent möglich.

Zurzeit gibt es drei große nationale Förderinstitute in Deutschland: das Bundesamt für Ausfuhr (BAFA), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesministerium für Wirtschaft und Industrie (BMWi). Zusätzlich hat jedes Bundesland eigene Förderschwerpunkte festgelegt.

Was wird gefördert?

Als Energieeffizienzmaßnahme gilt alles, was Strom, Wärme und/oder allgemein CO2 einspart. Dazu gehören beispielsweise der Einsatz effizienterer Maschinenteile und Anlagen, die Rückgewinnung von Energie, die Nutzung von Abwärme oder eine effiziente Wärmedämmung.
Wer solche und ähnliche Maßnahmen im Unternehmen neu plant, kann einen Zuschuss bei den jeweiligen Förderstellen beantragen.
Voraussetzung ist häufig, dass die Maßnahme den Energieverbrauch um mindestens 25 Prozent senkt.

  • Energieberatung auf Grundlage technischer Daten und einer Betriebsbesichtigung sowie anschließende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans. Förderung: bis zu 80 Prozent des Beraterhonorars (netto), höchstens aber 6.000 Euro; für Unternehmen, deren jährliche Energiekosten unter 10.000 Euro liegen, höchstens 1.200 Euro.
  • Falls sinnvoll, gehört zur Energieberatung ein Konzept zur Nutzung von Abwärme.
  • Im Anschluss an Energieberatung und -analyse ist die Förderung einer Umsetzungsbegleitung möglich, sofern der Höchstbetrag noch nicht erreicht ist. Diese Umsetzungsbegleitung reicht von der Ausschreibung bis zur Abnahme der durchgeführten Effizienzmaßnahmen.

Vorgehen bei der Antragstellung

Die Antragstellung muss in jedem Fall vor der Umsetzung der entsprechenden Energieeffizienzmaßnahme erfolgen. Rückwirkend kann eine Förderung für eine umgesetzte Maßnahme nicht beantragt werden. Grundlage des Antrags ist ein sogenanntes Energieeffizienzkonzept.

Dieses Konzept erstellen wir für Sie.

Wir berechnen, ob durch die geplante Maßnahme Einsparungen erreicht werden und in welcher Höhe. Ist das der Fall, kann die Förderanfrage bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden.
Auf viele Unternehmer wirkt die breite Auswahl an Förderprogrammen und Anträgen auf den ersten Blick abschreckend. Oft wird deshalb gar nicht erst der Versuch unternommen, eine Förderung zu beantragen oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Hier kommen wir ins Spiel
  • Wir helfen Ihnen dabei, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Betrieb um ein Großunternehmen oder ein KMU handelt.
  • Wir prüfen welche Maßnahmen überhaupt förderfähig sind und ob diese ausreichen, um die erforderlichen Einsparungen zu erreichen.
  • Wir eruieren, ob mehrere Einsparmaßnahmen gleichzeitig gefördert werden können.

Gerade weil es einige Punkte zu klären gilt, bevor Sie sich für eine Energieeinsparmaßnahme entscheiden und die Förderung beantragen, sollten Sie uns als Partner mit an Bord nehmen.

Wenn Einsparmöglichkeiten geschickt kombiniert werden, refinanzieren sich Energieeffizienzmaßnahmen teilweise schon nach weniger als drei Jahren.

Sie möchten Ihren Energieverbrauch effizient optimieren?Sprechen Sie uns diesbezüglich gleich an, wir unterstützen Sie gerne.

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